Mit Leidenschaft beraten und vertreten wir unsere Mandanten ausschließlich in den von uns abgedeckten Bereichen ganz überwiegend im Öffentlichen Recht. Wir beschränken uns auf das was wir können. In diesen Bereichen unterstützen wir gern auch andere Kanzleien bei der Beratung ihrer Mandanten. Wir setzen uns seriös und energisch für unsere Mandanten und ihre Interessen ein.
In den von uns abgedeckten Bereichen tragen wir zur Rechtsfortbildung bei – nicht nur durch die Vertretung unserer Mandanten beim Bundesverwaltungsgericht sowie den Verwaltungsgerichtshöfen und Oberverwaltungsgerichten in Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung, sondern auch durch Veröffentlichungen. Die Themenauswahl für Veröffentlichungen resultiert aus unserer Beratungspraxis. Dabei verlassen wir gern die ausgetretenen Pfade – ebenso wie bei unserer praktischen Beratung, wenn es nötig und sinnvoll ist.