Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst diejenigen Bereiche des Verwaltungsrechts, die die Zulassung und Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten regeln. Dazu zählen beispielsweise die Gewerbeordnung und die Handwerksordnung. Auch das Energiewirtschaftsrecht sowie das Abfallwirtschaftsrecht sind Ausprägungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht reguliert die wirtschaftliche Betätigung wie etwa den Betrieb einer Gaststätte oder eines Energieversorgungsnetzes durch Genehmigungspflichten und Untersagungsbefugnisse.

Zur Lenkung der Wirtschaft greift der Staat neben der Regulierung auch auf das Mittel der Förderung in Form von Subventionen zurück und wirkt auf diese Weise steuernd auf das Wirtschaftsleben ein.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Erlangung von Genehmigungen und der Abwehr von unberechtigten Untersagungsverfügungen sowie bei der Beantragung von Subventionen.

Referenzen

  • Zu unseren Referenzen in den hier speziell aufegführten Teilbereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Immissionsschutzrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht, Rohstoffgewinnung) s. die jeweils dort genannten Referenzen
  • Beratung eines Gastwirts bei der Erlangung einer Genehmigung für den Alkoholausschank
  • Beratung eines Unternehmens bei der Beantragung einer Subvention