Unser Beratungsangebot im Bereich des öffentlichen Baurechts umfasst die Beratung und Vertretung von Kommunen, Bauherren und Projektträgern sowie Nachbarn im Rahmen der Bauleitplanung und im Rahmen von Genehmigungsverfahren (einschließlich des Abschlusses und der Durchführung städtebaulicher Verträge).

Nötigenfalls vertreten wir sie mit Ihrem Anliegen auch bei den Verwaltungsgerichten. Dies umfasst selbstverständlich auch das Erschließungsrecht und das Erschließungsbeitragsrecht.

Referenzen

  • Beratung von Gemeinden und Investoren bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren
  • Beratung von Bauherren und Nachbarn bei der Durchführung von Vorbescheids- und Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung und Vertretung von Bauherren gegen Nutzungsuntersagungs- und Beseitigungsverfügungen
  • Beratung und Vertretung einer Grundstückseigentümerin gegen eine örtliche Bauvorschrift
  • Vertretung eines Logistikunternehmens im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht mit anschließender Gehörsrüge bei der Rückforderung von zu unrecht abverlangten Folgekosten auf der Grundlage eines unwirksamen Folgekostenvertrages
  • Beratung eines Unternehmens bei der Erlangung von Städtebaufördermitteln für die Modernisierung eines Standortes