Die Vermeidung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen ist ein wichtiger Umweltbelang.

Wir beraten und vertreten nicht nur Entsorgungsunternehmen, sondern auch Unternehmen, die Abfälle als Sekundärrohstoffe verwerten (z.B. als Rohstoff in der Produktion oder zur Verfüllung von Tagebauen).

Bei der rechtlichen Beurteilung solcher Verwertungsmaßnahmen kommt es oft auch darauf an, ob ein bestimmter Stoff als Abfall zu beurteilen ist.

Hiervon hängen gegebenenfalls zusätzliche Genehmigungserfordernisse sowie materielle Anforderungen ab.

Referenzen

  • Beratung und Vertretung eines Abfallentsorgungsunternehmens im Hinblick auf die Zahlung der vertraglich vereinbarten Entsorgungsentgelte durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis)
  • Beratung eines Baustoffherstellers bei der Wiederverwertung von Tunnelausbruchmaterial (Ende der Abfalleigenschaft)
  • Beratung von Rohstoffgewinnungsunternehmen bei der Verwertung (Verfüllung) von Erdaushub und Bauschutt
  • Beratung von Unternehmen bei der Frage, ob bestimmte Zuschlagstoffe als Abfall einzustufen sind
  • Beratung und Vertretung eines Unternehmens bei der Verfüllung eines Tagebaus mit Bodenmaterial aus anderen EU-Mitgliedstaaten